Schnappschüsse...
 

Bericht vom "Landbote" Winterthur (21. November 2022)

Die Polizei toleriert verbotene Rücklichter oft

Foto: imago/Jörg Schüleinnerhalb
Licht am Velo:
Wie ein Velo-Rücklicht daherkommen muss, ist gesetzlich klar geregelt.

In der dunklen Jahreszeit wird das Licht am Velo wieder wichtiger. Zu schnell wird man von der Dämmerung eingeholt, wenn man noch etwas erledigen will. Im Kanton werden dazu regelmässig Kontrollen durchgeführt. In Winterthur stellte die Stadtpolizei Anfang Jahr beispielsweise fest, dass mehr als jedes vierte Velo kein Licht montiert hatte. Letzte Woche  büsste die Stapo rund um den Hauptbahnhof

Das Rücklicht am Velo muss «ruhend» sein, also konstant leuchten.  einer Stunde 42 Velofahrerinnen und -fahrer. 40 Franken kostet dieses Vergehen jeweils.

Hinweis statt Busse

Angesichts dieser Zahlen ist man als Fussgänger oder Autofahrerin froh, wenn der Drahtesel nur schon ein bisschen leuchtet. Etwa mit einem rot blinkenden Rücklicht. Was vielen dabei nicht bewusst ist: Laut der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» reicht das nicht aus. Dort steht, die Velos müssen «mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein». Ein konstant leuchtendes Rücklicht ist also gesetzlich vorgeschrieben. Vom Sicherheitsaspekt erscheint das logisch: Bei einem durchgehenden Licht ist das Velo und seine Geschwindigkeit stets sichtbar und so besser einzuschätzen.

Doch wird ein blinkendes Rücklicht in der Praxis von der Polizei wirklich gebüsst? Die Antworten zeigen einen gewissen Ermessensspielraum. Sprecherin Carmen Surber von der Kantonspolizei sagt, man suche das Gespräch, wenn jemand nur mit einem blinkenden Rücklicht unterwegs sei. «Man weist die Person dann darauf hin, dass ein ruhendes Licht nötig wäre.» Surber geht davon aus, dass dafür wenige bis keine Ordnungsbussen ausgestellt werden. Eine Statistik dazu werde nicht geführt.

Bei der Stadtpolizei Winterthurer klingt die Antwort von Sprecher Michael Wirz ähnlich: «Man kann es auch einmal bei einer Verwarnung belassen, wenn das jemand nicht weiss.» Auch bei einem kaputten Hinterlicht sei das denkbar. «Es kann ja sein, dass man nicht merkt, wenn die Batterie leer geworden ist.» Bei gezielten Kontrollen werden im Sinne der Gleichbehandlung unter Umständen aber auch jene mit blinkendem Rücklicht gebüsst. Aber auch Wirz geht von einem sehr kleinen Anteil aus.

Ein grosses Thema scheinen die blinkenden Rücklichter bei beiden angefragten Polizeien insgesamt nicht zu sein. Mehr Sorgen machen ihnen jene Velos ohne Licht. «Das ist sehr gefährlich und dort schreiten wir ein», sagt Wirz.

Jonas Gabrieli


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